Beantragen Sie jetzt Ihre Zuzahlungsbefreiung für 2025

Die Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte zu Arzneimitteln in Deutschland betragen grundsätzlich 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Arzneimittelpackung. Liegt der Preis eines Medikaments unter 5 Euro, zahlen Versicherte den tatsächlichen Preis des Medikaments. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind rezeptpflichtige Arzneimittel generell von der Zuzahlung befreit.

Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie sich von der Zuzahlung zu Arzneimitteln befreien lassen, falls Sie eine finanzielle Belastungsgrenze überschreiten. Diese Grenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke gilt eine reduzierte Grenze von 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, sofern die Krankheit durch einen Arzt diagnostiziert und regelmäßig behandelt wird. Einen Zuzahlungsrechner finden Sie hier.

Um eine Zuzahlungsbefreiung zu erhalten, müssen Sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen, online oder in einer Geschäftsstelle. Dazu sind Nachweise über das Einkommen und die geleisteten Zuzahlungen erforderlich. Falls Sie bei der Edelweiß Apotheke eine Kundenkarte haben, erhalten Sie einen Sammelausdruck für die Krankenkasse.

Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung aus.